[IPI] - [2016/17 Winter] - [de] - [Einführung in die Praktische Informatik]


Einführung in die Praktische Informatik [2024 SoSe]
Code
IPI
Name
Einführung in die Praktische Informatik
LP
8
Dauer
ein Semester
Angebotsturnus
jedes Wintersemester
Format
Vorlesung 4 SWS + Übung 2 SWS
Arbeitsaufwand
240 h; davon
90 h Präsenzstudium
15 h Prüfungsvorbereitung
135 h Selbststudium und Bearbeitung der Übungsaufgaben (eventuell in Gruppen)
Verwendbarkeit
B.Sc. Angewandte Informatik
B.Sc. Informatik
Lehramt Informatik
B.Sc. Mathematik
Sprache
Deutsch
Lehrende
wechselnd
Prüfungsschema
1+3
Lernziele Die Studierenden erlernen die Entwicklung von Software im Kleinen und können mit diesem Wissen kleine Programme in C++ entwerfen, realisieren, testen und Eigenschaften der Programme ermitteln, dazu können sie mit einfachen Programmierwerkzeugen umgehen.
Lerninhalte Die Lehrveranstaltung führt in die Entwicklung von Software im Kleinen ein.
Überblick über die Praktische Informatik.
Technische und formale Grundlagen der Programmierung.
Sprachliche Grundzüge (Syntax und Semantik von Programmiersprachen).
Einführung in die Programmierung (Wert, elementare Datentypen, Funktion, Bezeichnerbindung, Sichtbarkeit von Bindungen, Variable, Zustand, Algorithmus, Kontrollstrukturen, Anweisung, Prozedur)
Weitere Grundelemente der Programmierung (Typisierung, Parametrisierung, Rekursion, strukturierte Datentypen, insbesondere z.B. Felder, Listen, Bäume).
Grundelemente der objektorientierten Programmierung (Objekt, Referenz, Klasse, Vererbung, Subtypbildung).
Abstraktion und Spezialisierung (insbesondere Funktions-, Prozedurabstraktion, Abstraktion und Spezialisierung von Klassen) .
Spezifikation und Verifikation von Algorithmen, insbesondere einfache Testtechniken.
Terminierung.
Einfache Komplexitätsanalysen.
Einfache Algorithmen (Sortierung).
Teilnahme-
voraus-
setzungen
keine
Vergabe der LP und Modulendnote Das Modul wird mit einer benoteten Klausur abgeschlossen. Die Modulendnote wird durch die Note der Klausur festgelegt. Für die Vergabe der LP gilt die Regelung aus dem Kapitel Prüfungsmodalitäten.
Nützliche Literatur Wird von der bzw. dem Lehrenden bekannt gegeben.